Ab einem U-Wert(1) von 0,14 werden Dachsanierungen staatlich gefördert. Entweder über die KfW/BAFA oder das Steuergesetz ESanMV. Wer sich für eine hochwertigere Dämmung mit KfW- Investitionszuschuss oder Steuerermäßigung entscheidet, zahlt unterm Strich sogar weniger:
Dank der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV – können Steuerermäßigungen bis zu 40.000 € genutzt werden.
Einen Zuschuss bekommen nur Dächer, welche nach der Sanierung einen U-Wert ≤ 0,14 aufweisen.
Die Beantragung erfolgt seit dem 01.01.2021 nicht mehr über die KfW, sondern über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Der Zuschuss beläuft sich auf 20 % der Sanierungskosten und beträgt maximal 12.000 €.
Ganz ohne Rückzahlung.
(1) Der Wärmedurchgangskoeffizient – U-Wert – gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil an. Je höher der U-Wert, umso schlechter ist die Dämmwirkung, je niedriger der U-Wert, umso besser die Dämmwirkung.
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