Ab einem U-Wert(1) von 0,14 werden Dachsanierungen staatlich gefördert. Entweder über die BEG/BAFA oder das Steuergesetz ESanMV. Wer sich für eine hochwertigere Dämmung mit BEG- Investitionszuschuss oder Steuerermäßigung entscheidet, zahlt unterm Strich sogar weniger:
Dank der Energetischen Sanierungsmaßnahmen Verordnung - ESanMV - können bei einer Sanierungssumme von max. 200.000 €, Steuerermäßigungen bis zu 40.000 € genutzt werden.
Hier können Sie bei einer Sanierungssumme von max. 60.000 € pro Wohneinheit, bis zu 9.000 € Investitionszuschuss erhalten.
Die Beantragung als auch Auszahlung des Zuschusses erfolgt über die BAFA.
Voraussetzung für Steuervorteil oder Zuschuss ist, dass das Dach nach der Sanierung einen U-Wert von ≤ 0,14 aufweist, wofür in der Regel schon 160 mm BauderECO S alleine genügen.
(1) Der Wärmedurchgangskoeffizient – U-Wert – gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil an. Je höher der U-Wert, umso schlechter ist die Dämmwirkung, je niedriger der U-Wert, umso besser die Dämmwirkung.
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